BEAT STREET FONT
Beat Street Font
Font Name:Beat Street
Developer:Charakter Typen
Category:Script > Graffiti
Glyphs:118 glyphs / 125 characters
License Type:Public Domain / GPL / OFL
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Beat Street font contains 125 defined characters and 118 unique glyphs.

The font contains characters from the following unicode character ranges: Basic Latin (93), Latin-1 Supplement (22), Greek and Coptic (1), General Punctuation (4), Currency Symbols (1), Letterlike Symbols (1), Mathematical Operators (2).

FONT METADATA
  • Font Name:Beatstreet
  • Subfamily:Regular
  • Version:001.000
  • Trademark:Beatstreet is a trademark of Danny Bernecker.
  • Manufacturer:Danny Bernecker
  • Designer:Danny Bernecker
  • License:PrŠambel Dieser Nutzungsvertrag fŸr Schriften-Software wird zu einem rechtsverbindlichen Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und Danny Bernecker, sobald der Lizenznehmer den Lizenzbedingungen bei elektronischer Lieferung zustimmt, oder die Schriften-Software auf einem Speichermedium erwirbt und die Verpackung, welche die Schriften enthŠlt, šffnet. Lehnt der Lizenznehmer eine vertragliche Bindung durch diesen Nutzungsvertrag ab, so kann er weder auf die Schriften-Software zugreifen, noch kann er sie benutzen oder herunterladen. Der Lizenznehmer sollte den kompletten Nutzungsvertrag sorgfŠltig durchlesen, bevor er den aufgefŸhrten Bedingungen zustimmt. Artikel 1 Nutzungsrechte 1 .1 Die vertragsgegenstŠndliche Schriften-Software ist geistiges Eigentum von Danny Bernecker und/oder deren Lizenzgeber. Der Begriff Schriften-Software schlie§t jegliche Updates, Upgrades, Erweiterungen, verŠnderte Versionen und Arbeitskopien der Schriften-Software, an denen dem Lizenznehmer, d.h. einer natŸrlichen Person und juristischen Person bzw. innerhalb der juristischen Person einer Tochtergesellschaft mit Mehrheitsanteil, hiernach ein Nutzungsrecht eingerŠumt wird, ein. Die Schriften-Software bleibt auch kŸnftig Eigentum von Danny Bernecker. 1.2 Mit vollstŠndiger Bezahlung des vereinbarten Nutzungsentgelts gewŠhrt Danny Bernecker dem Lizenznehmer ein nicht ausschlie§liches, nicht Ÿbertragbares Recht, die Schriften-Software - soweit sie ab Auslieferung bzw. entsprechend der von dem Lizenznehmer geleisteten Zahlung freigeschaltet ist, auf bis zu fŸnf Computern gleichzeitig an einem einzelnen geographischen Ort des Lizenznehmers zu nutzen oder zu speichern. Falls Erweiterungen der vorgenannten BeschrŠnkung erforderlich werden, muss der Lizenznehmer eine Lizenzerweiterung erwerben. (siehe Anhang 2) Der Lizenznehmer darf die Schriften-Software ausschlie§lich auf einem einzigen Server installieren und sie an einem einzigen lokalen Netzwerk ("LAN - local area network") benutzen, sofern die Benutzung der Schriften-Software auf die ArbeitsplŠtze und Drucker, welche zu der Lizenz gehšren, beschrŠnkt ist. Das folgende Beispiel soll verdeutlichen, wie die genaue Anzahl der ArbeitsplŠtze, fŸr die eine Lizenz benštigt wird, bestimmt wird: Wenn 100 ArbeitsplŠtze an einen Server angeschlossen sind und dabei nicht mehr als 15 ArbeitsplŠtze die Schriften-Software gleichzeitig benutzen, die Schriften-Software jedoch an 25 verschiedenen ArbeitsplŠtzen zu unterschiedlichen Zeitpunkten genutzt wird, so muss eine Firmenlizenz bezogen werden, die eine Lizenz fŸr 25 ArbeitsplŠtze schafft. Die Schriften-Software darf nicht auf einem Server, der Ÿber das Internet zugŠnglich ist, oder auf einem anderen externen Netzwerksystem (au§er LAN) installiert oder von ArbeitsplŠtzen, welche nicht zu der Lizenz gehšren, genutzt werden. Bei gewerblicher Nutzung der Schriften-Software ist eine zusŠtzliche Nutzung an einem persšnlichen Heim- oder tragbaren Computer pro Computerlizenz gestattet. Ausschlie§lich zum Zwecke der Datensicherung dŸrfen zusŠtzliche Sicherungskopien der Schriften-Software angefertigt werden. 1.3 Eine †bertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist grundsŠtzlich ausgeschlossen. Nur bei Einhaltung aller nachfolgenden Bedingungen ist der Lizenznehmer ausnahmsweise berechtigt, dieses Nutzungsrecht an einen Dritten zu Ÿbertragen: (siehe Anhang 1) Der Dritte hat gegenŸber dem Lizenznehmer ausdrŸcklich erklŠrt, sich den Bedingungen dieses Nutzungsvertrages fŸr Schriften-Software uneingeschrŠnkt zu unterwerfen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich im Falle der †bertragung der Nutzungsrechte an einen Dritten, die Schriften-Software nicht mehr weiter zu nutzen und, unabhŠngig wo sie sich befindet, diese zu lšschen und keine weiteren Kopien zurŸckzuhalten. 1.4 Ausschlie§lich zum Zwecke der Ausgabe bestimmter Dateien darf der Lizenznehmer eine Kopie derjenigen Schriften-Software, die er zur Erstellung der betreffenden Datei benutzt hat, zu einem kommerziellen Belichtungsstudio oder einem anderen Service-Unternehmen geben. Im Falle einer Textmodifikation muss das Service-Unternehmen eine eigene Lizenz besitzen. 1.5 Die Einbettung der Schriften-Software in elektronische Dokumente oder Internetseiten ist nur gestattet, wenn zweifelsfrei sichergestellt ist, dass der EmpfŠnger die Schriften-Software nicht zum Editieren oder zum Erstellen neuer Dokumente verwenden kann (Read-Only). Es muss ausgeschlossen sein, dass die Schriften-Software ganz oder teilweise aus solchen Dokumenten wieder extrahiert werden kann 1.6 Der Lizenznehmer darf die in Dokumenten eingebettete Schriften-Software nur elektronisch weiterleiten, wenn diese Dokumente ausschlie§lich "fŸr persšnliche oder interne GeschŠftszwecke" bestimmt sind und die Schriften-Software darin als statische graphische Abbildung (z.B. als "gif") eingebettet ist und in einem sicheren Format, das nur die Ansicht und das Drucken (nicht das Editieren, €ndern, Verbessern oder Modifizieren) von statischen graphischen Abbildungen oder solchen eingebetteten Dokumenten erlaubt, weitergeleitet wird. Der Lizenznehmer kann keine Schriften-Software in ein handelsŸbliches Produkt, ohne eine separate schriftliche Lizenz von Danny Bernecker zu besitzen, einbetten. DarŸber hinaus darf der Lizenznehmer die Schriften-Software ausschlie§lich fŸr seine eigenen persšnlichen oder internen GeschŠftszwecke in ein elektronisches Dokument oder in eine Datei einbetten. 1.7 Sollte der Lizenznehmer beabsichtigten, ein Dokument mit eingebetteter Schriften-Software zu editieren oder zu Šndern, ist eine Anfrage bei Danny Bernecker nštig. Danny Bernecker oder ein autorisierter Vertriebspartner werden dann mit dem Lizenznehmer zu diesem Zweck einen erweiterten Embedding Lizenzvertrag abschlie§en, fŸr den eine zusŠtzliche GebŸhr berechnet wird. (siehe Anhang 3) Artikel 2 Ausschluss anderweitiger Nutzung 2.1 Es ist - vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffern 1.3 und 1.4 - ausdrŸcklich untersagt, die Schriften-Software zu verkaufen, zu verleihen, sie in sonstiger Weise an Dritte weiterzugeben (siehe Anhang 1) (auch nicht als Bestandteil bzw. als untergeordneter Bestandteil anderer Produkte, z. B. elektronischer Dokumente) oder Unterlizenzen an ihr zu vergeben. 2.2 Es ist - vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffern 2.3 und 2.4 - nicht gestattet, die Schriften-Software zu verŠndern, sie mit anderen Softwareprogrammen zu vermischen, sie zu dekompilieren, Module daraus zu eigenen Entwicklungen zu verwenden oder die in der Schriften-Software enthaltenen technischen Lšsungen zu anderen Zwecken als dem Betrieb an Ihrem eigenen Computer zu verwenden. 2.3 Eingriffe nach Ziffer 2.2 sind nur zulŠssig, soweit sie unerlŠsslich sind, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der InteroperabilitŠt der Software mit anderen Programmen zu erhalten, und diese Informationen weder veršffentlicht noch sonst ohne weiteres zugŠnglich sind und der Lizenznehmer sie auf entsprechende Anfrage bei Danny Bernecker oder seinem autorisierten Vertriebspartner nicht erhalten hat. In diesem Fall wird der Lizenznehmer Danny Bernecker schriftlich mitteilen, welche Teile der Schriften-Software er dekompiliert. 2.4 Modifikationen der Schriften-Software sind nicht gestattet, auch wenn sie notwendig sind, um persšnliche Design-Anforderungen zu erfŸllen. Sollte der Lizenznehmer Modifikationen wŸnschen, dann ist das EinverstŠndnis von Danny Bernecker einzuholen. Bei Zuwiderhandlung verfŠllt jedes Supportrecht und die GewŠhrleistung durch Danny Bernecker. Sie stellt einen Versto§ gegen diesen Nutzungsvertrag dar. Des weiteren wird Danny Bernecker trotz des Verbots von Modifikationshandlungen durch den Lizenznehmer oder Dritte EigentŸmer der modifizierten Daten der Schriften-Software. Insbesondere ist es nicht gestattet, die zur Kennzeichnung verwendeten Namen der Schriften-Software in irgendeiner Weise abzuŠndern. Falls solche €nderungen erforderlich werden, so ist die vorherige schriftliche Genehmigung durch die Danny Bernecker einzuholen. Artikel 3 GewŠhrleistung und Haftung 3.1 Nachdem der Lizenznehmer die Schriften-Software erhalten hat, gewŠhrleistet Danny Bernecker fŸr den Zeitraum von 90 Tagen, dass gemŠ§ der Dokumentation die Schriften-Software im Wesentlichen frei von SachmŠngeln ist. FŸr einen GewŠhrleistungsanspruch muss der Lizenznehmer innerhalb der 90-Tage-Frist die Schriften-Software an Danny Bernecker oder den autorisierten Vertriebspartner zurŸckschicken, von dem er diese erhalten hat, zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs. Sollte die Schriften-Software im wesentlichen nicht frei von SachmŠngeln gemŠ§ der Dokumentation sein, so wird die gesamte und alleinige Verantwortung und Nachbesserung nach Wahl von Danny Bernecker auf das Ersetzen der Software oder die RŸckerstattung der Lizenzzahlungen, die der Lizenznehmer fŸr die Schriften-Software entrichtet hat, eingeschrŠnkt. Danny Bernecker und sŠmtliche autorisierten Vertriebspartner kšnnen und werden nicht die GewŠhrleistung fŸr die Leistung oder die Ergebnisse Ÿbernehmen, die der Lizenznehmer durch die Nutzung der Schriften-Software oder der Dokumentation erreicht. Das Vorangegangene legt lediglich die alleinigen und exklusiven Nachbesserungen fŸr Danny Bernecker oder seine Lieferanten fŸr deren Nichteinhaltung der Garantie fest, mit Ausnahme der oben beschriebenen beschrŠnkten Haftung. Danny Bernecker, seine autorisierten Vertriebspartner und Lieferanten Ÿbernehmen keine GewŠhrleistung, ausdrŸcklich oder stillschweigend, keine Zuwiderhandlung von den Rechten Dritter betreffend, MarktgŠngigkeit oder Eignung fŸr irgendeinen besonderen Zweck. In keinem Fall ist Danny Bernecker, seine autorisierten Vertriebspartner oder seine Lieferanten verantwortlich fŸr irgendwelche folgenden, zufŠlligen oder au§erordentlichen SchŠden einschlie§lich sŠmtlicher entgangener Gewinne und verlorener Daten oder Speicherungen, auch wenn ein ReprŠsentant von Danny Bernecker oder ein autorisierter Vertriebspartner oder Lieferant Ÿber einen solchen mšglichen Schaden oder irgendwelche AnsprŸche seitens Dritter gegen den Lizenznehmer benachrichtigt wurde. Einige Staaten oder Rechtssprechungen erlauben keinen Ausschluss von BeschrŠnkungen von zufŠlligen, folgenden oder au§erordentlichen SchŠden, d.h. die oben genannten BeschrŠnkungen gelten in EinzelfŠllen nicht fŸr den Lizenznehmer. Au§erdem erlauben einige Staaten und Rechtssprechungen keinen Ausschluss von stillschweigenden GewŠhrleistungen oder BeschrŠnkungen, sofern diese zeitlich begrenzt sind; folglich kšnnen auch diese im Zweifelsfall nicht fŸr den Lizenznehmer gelten. Soweit rechtlich anwendbar, sind alle implizierten GewŠhrleistungen auf neunzig (90) Tage beschrŠnkt. Einige Rechtssprechungen erlauben keine zeitliche Begrenzung von implizierten GewŠhrleistungen fŸr den Fall, dass Verletzung oder Tod daraus resultieren; auch in diesem Fall, kommt diese BeschrŠnkung fŸr den Lizenznehmer nicht zum Tragen. FŸr diese Rechtssprechungen und in einem solchen Falle von Verletzung oder Tod akzeptiert der Lizenznehmer, dass die Verantwortung von Danny Bernecker oder seinen autorisierten Vertriebspartner oder Lieferanten nicht EUR 100.000,- Ÿbersteigen darf, vorausgesetzt, dass die jeweilige Rechtssprechung eine solche EinschrŠnkung der Verantwortung erlaubt. Diese GewŠhrleistung rŠumt dem Lizenznehmer spezielle Rechte ein. Dieser mag zusŠtzliche Rechte haben, die von Land zu Land und von Rechtssprechung zu Rechtssprechung variieren. FŸr weitergehende Informationen Ÿber die GewŠhrleistung wird der Lizenznehmer angehalten, den entsprechenden autorisierten Vertriebspartner, von dem er die Schriften-Software und Dokumentation erhalten hat, zu kontaktieren. 3.2 Der Lizenznehmer stimmt zu, dass die Schriften-Software und die Dokumentation sowie sŠmtliche Kopien Danny Bernecker gehšren; die Struktur, Organisation und VerschlŸsselung wertvolles Eigentum von Danny Bernecker und/oder seinen Lieferanten ist. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Schriften-Software und die Dokumentation durch das deutsche Marken- und Geschmacksmusterrecht, nach dem Copyright- und Markenrecht anderer Nationen sowie durch internationale VertrŠge geschŸtzt sind. Der Lizenznehmer stimmt au§erdem zu, die Schriften-Software und Dokumentation genauso zu behandeln wie alles andere markengeschŸtzte, z.B. BŸcher. Die Schriften-Software und Dokumentation dŸrfen nicht kopiert werden mit Ausnahme der hier ausdrŸcklich genannten Punkte. SŠmtliche Kopien, die der Lizenznehmer aufgrund dieser Vereinbarung anfertigen kann, mŸssen die selben Copyright-, Marken- und anderen Eigentumsklauseln enthalten wie diese, die auf oder in der Schriften-Software und Dokumentation enthalten sind. Der Lizenznehmer erklŠrt, dass er die VerschlŸsselung der Schriften-Software weder modifiziert, adaptiert, Ÿbersetzt, noch dass er sie nachbaut, dekompiliert, demontiert, verŠndert oder anderweitig versucht, den Quelltext der Schriften-Software aufzudecken. Der Lizenznehmer erklŠrt sich au§erdem bereit, die Marken, die mit der Schriften-Software verbunden sind, zu nutzen, dementsprechend die Anwendung der Marken zu akzeptieren (einschlie§lich der Identifikation des Besitzers der jeweiligen Marke). Marken kšnnen ausschlie§lich zum Zweck der Identifikation ausgedruckter Daten von der Schriften-Software genutzt werden. Dem Lizenznehmer ist jedoch bekannt, dass Software nie všllig fehlerfrei ist und die Schriften-Software daher Fehler enthalten kann, die die GebrauchsfŠhigkeit beeintrŠchtigen kšnnen. 3.3 †ber die vorstehenden GewŠhrleistungsansprŸche hinausgehende AnsprŸche, z.B. auf Ersatz fŸr Stillstandszeiten, Produktionsausfall, nutzlos verbrauchtes Material und andere indirekte SchŠden, sind ausdrŸcklich ausgeschlossen, sofern solche SchŠden von Danny Bernecker nicht vorsŠtzlich oder grob fahrlŠssig herbeigefŸhrt wurden. FŸr sonstige SchŠden ist die Haftung ausgeschlossen, sofern der Schadenseintritt nicht auf einer grob fahrlŠssigen Pflichtverletzung von Danny Bernecker oder auf einer vorsŠtzlichen oder grob fahrlŠssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder ErfŸllungsgehilfen von Danny Bernecker beruht. Artikel 4 Beendigung des Nutzungsvertrages 4.1 Das unter Ziffer 1.2 gewŠhrte Nutzungsrecht erlischt bei einer Verletzung dieser Vereinbarung mit sofortiger Wirkung. 4.2 Werden vom Lizenznehmer, seinen Mitarbeitern oder seinen Beauftragten die vereinbarten Nutzungsrechte und/oder Schutzrechte von Danny Bernecker verletzt, so kann Danny Bernecker die Nutzungsrechte mit sofortiger Wirkung kŸndigen. Die Geltendmachung weitergehender AnsprŸche (insbesondere Auskunft, Schadenersatz usw.) bleibt ausdrŸcklich vorbehalten. 4.3 Im Falle der Vertragsbeendigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, das Original der von der KŸndigung betroffenen Schriften-Software einschlie§lich der Dokumentation und alle Kopien zu lšschen bzw. an Danny Bernecker zurŸckzugeben. Auf Verlangen von Danny Bernecker ist der Lizenznehmer verpflichtet, Ÿber die erfolgte Lšschung eine schriftliche Versicherung abzugeben. 4.4 Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berŸhrt dies nicht die Wirksamkeit der Ÿbrigen Regelungen des Vertrages. Artikel 5 Geheimhaltungspflicht 5.1 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um einen unzulŠssigen Zugriff auf die Daten bzw. Kopien der Schriften-Software zu verhindern. 5.2 Sofern vom Lizenznehmer gegenŸber seinen Mitarbeitern oder Beauftragten die Schriften-Softwaredaten zugŠnglich gemacht werden, muss er insbesondere diese vom Inhalt und den Bedingungen der Lizenzbestimmungen fŸr die vorliegende Schriften-Software unterrichten und die Mitarbeiter und Beauftragten auf deren Einhaltung verpflichten. Artikel 6 Schlussbestimmungen 6.1 Dieser Vertrag einschlie§lich seiner Anlagen, die Bestandteil des Vertrages sind, gibt die Vereinbarung der Parteien abschlie§end wieder. MŸndliche Nebenabreden bestehen nicht. Etwaige mŸndliche Vereinbarungen sind fŸr Danny Bernecker erst verbindlich, wenn diese ausdrŸcklich schriftlich von Danny Bernecker bestŠtigt werden. 6.2 €nderungen dieses Vertrages bedŸrfen der Schriftform. Dies gilt auch fŸr eine €nderung dieser Schriftformklausel. 6.3 Auf diesen Vertrag und alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie auf etwaige Streitigkeiten Ÿber das Zustandekommen dieses Vertrages findet ausschlie§lich deutsches Recht Anwendung. Rechte und Pflichten der Parteien aufgrund dieses Vertrages bestimmen sich nach deutschem Recht und zwar auch insoweit, als die AusŸbung oder Verletzung vertraglicher Rechte im Ausland stattfindet. Gerichtsstand ist Schmalkalden. 6.4 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berŸhrt im †brigen nicht die Wirksamkeit des Vertrages. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtlich zulŠssig ist und der unwirksamen Bestimmung und den damit von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Interessen inhaltlich am nŠchsten kommt. 6.5 Das internationale Kaufrecht "United Nation Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG)" ist ausgeschlossen. EULA D 03/2003 Danny Bernecker Haargasse 1 98574 Schmalkalden Telefon: 03683/466369 Email: dbernecker@freenet.de
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